Die Mitgliederversammlung 2017
In der diesjährigen Mitgliederversammlung stehen wichtige Themen zur Abstimmung.
Neben den allgemeinen Themen (Berichte des 1.Vorsitzenden und des Kassenprüfers, Terminplanung 2018, etc.) stehen die Punkte „Satzungsänderung“ sowie „Nachwahl des Vorstandes“ auf der Agenda.
Was verbirgt sich hinter den beiden Punkten?
Die Mehrheit des Vorstandes möchte den Vereinsnamen wieder in den ursprünglichen Gründungsnamen CCCD zurück benennen. Die damalige Umbenennung des CCCD in LSCD erfolgte auf Grund diverser externer sowie interner Einflussnahmen. Über die damalige Beeinflussung, sowie die aktuelle Situation bzgl. der Umbenennung, informieren wir gerne ausführlich auf der Mitgliederversammlung.
In unserem Forum wurde darüber ebenfalls sehr ausführlich und emotional diskutiert.
Wegen diversen Äußerungen (im Forum, sowie über andere Kommunikationswege) die von einigen Mitgliedern an uns herangetragen wurden, sehen wir uns veranlasst in der Mitgliederversammlung die Vertrauensfrage zu stellen.
Warum?
Wir, die Vorstände Andreas Seydell, Heiko Runkel und Sybille Seydell, fühlen uns im Verein nicht mehr wohl. Es sind einfach zu viele Dinge vorgefallen die nun das Fass zum Überlaufen gebracht haben. So können und wollen wir nicht weitermachen.
Was bedeutet das?
Der Vorstand möchte durch die Vertrauensfrage überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Vereinsmitglieder hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, werden die o.g. Vorstandmitglieder den Platz räumen und eine Nachwahl der dann offenen Posten einberufen.
Auf der Mitgliederversammlung werden wir euch unsere Gründe hierfür darlegen und eine überarbeitete Satzung zur Abstimmung vorschlagen.
Wir freuen uns daher über jeden Teilnehmer und rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Die Tagesordnung
Da in den letzten Tagen noch Anträge eintrafen, haben wir die Tagensordnung wie folgt angepasst:
Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 18.1.2017
1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
2. Berichte des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Entlastung des Vorstandes
5. Anträge auf Satzungsänderungen
5.1 Neufassung der Satzung u.a. mit Änderung des Vereinsnamens
(siehe Link)
5.2 §1 Absatz 1
bisherige Fassung
Der Verein führt den Namen „Lotus Seven Club Deutschland e.V. mit Sitz in Arnsheim“
Neue Fassung als Antrag
Der Verein führt den Namen „Lotus und Caterham Seven Club Deutschland e.V. mit Sitz in Arnsheim“
Begründung
Mit der Namensänderung wird allen Mitgliedern des Vereins Rechnung getragen.
Rückzugsbedingung für den Antrag 2: Falls der vorliegende Umbenennungsantrag von „Lotus Seven Club Deutschland“ in „Caterham Car Club Deutschland“ zurückgezogen wird, wird der Antragssteller seinen Antrag 2 zu §1 Abs. 1 zurückziehen.
5.3 §1 Absatz 1
bisherige Fassung
Der Verein führt den Namen „Lotus Seven Club Deutschland"
Neue Fassung als Antrag
Der Verein führt den Namen „Caterham und Lotus Seven Club Deutschland"
5.4 §8 Abatz 4
bisherige Fassung
Beschlussfassung: Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Diese ist nicht übertragbar. Abstimmungen werden offen durch Handzeichen vorgenommen. Auf Wunsch eines Mitgliedes finden Abstimmungen jedoch geheim statt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit.
Neue Fassung als Antrag
Beschlussfassung: Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme, und kann seine Stimme mittels schriftlicher und unterzeichneter Vollmacht auch an andere Mitglieder oder den Vorstand im Sinne eines Stimmrechtsvertreters delegieren. Eine schriftliche Stimmabgabe ist möglich. In diesem Fall sorgt der Vorstand für eine fälschungssichere und zuverlässige Abwicklung. Abstimmungen werden offen durch Handzeichen vorgenommen, ein entsprechender Stimmrechtsvertreter ist durch den Vorsitzenden mit der Anzahl der vertretenen Stimmen publik zu machen. Auf Wunsch eines Mitgliedes finden Abstimmungen jedoch geheim statt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit.
Begründung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich an einem zentral gelegenen geografischen Ort Deutschlands statt, und bedingt für viele Mitglieder einen Anfahrtsweg von einigen hundert Kilometern. Da die MV normalerweise ausserhalb der Seven Saison abgehalten wird, ist die Anfahrt nicht mit unserem Hobby, dem Sevenfahren, verbunden. Mit der möglichen Vertretung der Stimmen, oder mit der Möglichkeit der Fernabstimmung können mehr Meinungen gesammelt werden.
6. Nachwahl Vorstand
7. Info über Anpassung der Mitgliedsbeiträge
8. Terminplanung 2018
9. Verschiedenes